Sprechzeiten und Notdienste

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Sprechzeiten
Damit wir uns für Ihr Tier und für Ihre Fragen genügend Zeit nehmen können, bitten wir immer um telefonische Terminvereinbarung.

Unsere regulären Sprechzeiten, in denen auch Medikamente abgeholt werden können, sind:

Mo., Mi., Do., Fr.                 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
                                           16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Operationstermine       ab    11.00 Uhr


*** Hinweis bei Nichteinhalten Ihres Termines ***

Sollten Sie einen Behandlungs/ Operationstermin nicht wahrnehmen können, ohne uns mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren, müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.

In dieser Zeit hätten wir Patienten behandeln können, denen wir aus zeitlichen Gründen keinen Termin geben konnten.

Falls Ihr Fernbleiben unverschuldet war, bitte ich Sie uns über den Grund zu informieren.

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Liebe Patientenbesitzer,

um für Ihre Vierbeiner in Notfällen auch außerhalb der Sprechzeiten eine tierärztliche Versorgung gewährleisten zu können, wurde der Notdienst umstrukturiert.


Neben den schon lange bestehenden Notdiensten an den Wochenenden wird nun auch in der Woche, in der Zeit von 18.00 bis zum Folgetag 8.00 Uhr ein geregelter Notdienst von den Praxen Miesner, Dr. Böddeker, Dr. Rösel, Dr. Möller und unserer Praxis wie folgt angeboten.


Montag:             Praxis Dr. Böddeker      Tel.: 04431-981662


Dienstag:          Praxis Miesner               Tel.: 04244-95060


Mittwoch:          Praxis Übermuth            Tel.:04431-929444


Donnerstag:      Praxis Dr. Möller            Tel.: 04433-9699840


Freitag:              Praxis Dr. Rösel             Tel.: 04431-929090


Änderung bleiben in Krankheitsfällen oder Urlaubsplanungen vorbehalten. Daher bitten wir Sie, im Falle eines Notfalles IMMER zuerst Ihren Haustierarzt zu kontaktieren. Sollte eine kurzfristige Änderung im Notdienstplan vorliegen, so erfahren Sie über Ihren Haustierarzt (in der Regel Ansage des Anrufbeantworters nach Praxisschluss) immer den diensthabenden Tierarzt.


Der bereits bestehende Notdienst an den Wochenenden wird nun von 5 Tierarztpraxen angeboten und unter diesen aufgeteilt. Der Notdienst beginnt am Samstag um 12.00 Uhr und endet am Montag um 8.00 Uhr. Informationen über die diensthabenden Tierarztpraxen erhalten Sie auch hier über die Ansage des Anrufbeantworters Ihres Haustierarztes, auf der Homepage oder über die sozialen Netzwerke.



Bitte beachten Sie, dass sich die Abrechnung im Notdienst geändert hat. Das ist eine Entscheidung der Bundestierärztekammer und wir müssen uns daran halten und bitten um Verständnis.

Notdienstgebühr ist ab dem 14. Februar gültig!
(13.02.2020) Bundestierärztekammer veröffentlicht Merkblatt für Tierhalter zur Änderung in der GOT

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt.

Bundestierärztekammer Die Regelungen treten am 14.02.2020 in Kraft. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.

Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden.

Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten.

Bei uns bedeutet das, angepasst an unsere Sprechzeiten, täglich (außer Dienstags) von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Samstag 12.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 8.00 bis um 8.00 des Folgetages eines gesetzlichen Feiertages.

Dienstags haben wir keine Sprechzeiten.


Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt.

Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.

Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.


Bitte schauen Sie für die aktuellen Notdienstpläne auch auf unsere
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